Gutachten zur Kriminalprognoseim Rahmen der Unterbringung gem. §§ 63, 64 StGB, beispielsweise gem. § 16 Abs. 3 MRVG NRW,bei der Beurteilung von Lockerungen, bei der Entlassung aus (lebenslanger) Haft oder bei Sicherungsverwahrung
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